WIPO: Markenanmeldungen 2015

29. März 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht 

wipo+2015 Die World Intellectual Property Organization hat eine Infografik für die Anmeldungen einer internationalen Registrierung 2015 veröffentlicht. Danach wurden im Jahr 2015 49.273 Anmeldungen bei der WIPO eingereicht. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Veränderung von + 2,9 %.

Die meisten Anmeldungen stammen aus den USA und Deutschland. Die aktivsten Markenanmelder sind Novartis, Lidl, L’Oreal und Philips.

Die Top Klassen sind Klasse 9 (Elektrische Apparate und Instrumente), Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung) und Klasse 42 (technologische und wissenschaftliche Dienstleistungen).

Infografik: Marken 2015
Quelle: WIPO

EUIPO!

24. März 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Leben 

Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: Umbenennung des HABM in EUIPO

15. März 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Ab dem 23.03.2016 trägt das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Bezeichnung Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO), und die Gemeinschaftsmarke wird fortan als Marke der Europäischen Union bezeichnet.

Unseriöse Unternehmen könnten sich diese Umbenennung zu Nutze machen und Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen mit dem Anschein amtlicher Dokumente an Markenanmelder oder Markeninhaber versenden.

Solche Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM)/Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).

Das HABM/EUIPO versendet niemals Rechnungen oder Schreiben an Markenanmelder oder Markeninhaber, in denen zur direkten Bezahlung von Dienstleistungen aufgefordert wird.

Wir raten zur erhöhten Aufmerksamkeit.

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

BGH: Keine Löschung einer Marke wegen Beeinträchtigung eines lokalen Unternehmenskennzeichens

11. März 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht 

Foto von Stephan Baumann

Foto von Stephan Baumann


Die Nachteile des Unternehmenskennzeichens

BGH, Beschluss vom 15.10.2015, I ZB 44/14 – LIQUIDROM: „Die Löschung einer Markeneintragung wegen bösgläubiger Anmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG) kann nicht wegen der Beeinträchtigung eines Unternehmenskennzeichens (§ 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) verlangt werden, das keinen bundesweiten, sondern nur einen räumlich auf das lokale Tätigkeitsgebiet des Unternehmens beschränkten Schutzbereich aufweist.“

BGH: Entscheidung im Volltext

Die Entscheidung des BGH zeigt erneut die Nachteile eines Unternehmenskennzeichens. Dieses entsteht zwar grundsätzlich ohne förmliche Registrierung mit der Benutzungsaufnahme. Jedoch beschränkt sich der Schutzbereich bei Unternehmen, die nach Zweck und Zuschnitt nur lokal oder regional tätig sind, auf deren örtliches Wirkungsgebiet. Eine eingetragene Marke genießt hingegen immer Schutz im gesamten Bundesgebiet.

Die Löschung einer bundesweit gültigen Marke durch einen Eingriff in den Schutzbereich eines nur lokal oder regional gültigen Unternehmenskennzeichens ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerechtfertigt.

DPMA: Markenanmeldungen 2015

8. März 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Marken2015 Das Deutsche Patent- und Markenamt hat eine Infografik für die Markenanmeldungen 2015 veröffentlicht. Danach wurden im Jahr 2015 69.130 Marken beim DPMA angemeldet. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Veränderung von + 3,8 %.

Die führenden Bundesländer (in absoluten Zahlen) sind Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Mit Bayer, Merck und Merz stammen die Top 3 Anmelder aus dem Pharma-Bereich.

Die Top Leitklassen sind Klasse 35 (Werbung, Geschäftsführung), Klasse 41 (Ausbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten) und Klasse 9 (Elektrische Apparate und Instrumente).

Infografik: Marken 2015
Quelle: DPMA

Markenportrait: MehrLot Digital

7. März 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

MehrLot Digital
Registernummer: 3020161003510
Anmeldetag: 18.01.2016

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Mein Name ist Birgit Hantusch. Ich unterstütze und begleite als Mehrwertlotsin Digital klein- und mittelständische Unternehmen (KMUs) auf dem Weg in eine erfolgreiche Digitalisierung. Aber wie kam es nun zur Entstehung von MehrLot Digital? Auf dem Weg nach Italien machte ich am Abend einen kurzen Stopp an einem gutbürgerlichen Restaurant am Achensee (Österreich). Da saßen „klassische“ Mittelständler beim Feierabendbier und unterhielten sich über Digitalisierung. Darüber wie wichtig es sei, immer auf dem Laufenden zu sein und zu bleiben. Wie wichtig Ihnen das Internet mit all seinen Plattformen und Möglichkeiten ist und sie dadurch bis nach Bayern und sogar Nordrhein-Westfalen „schauen“ und „reichen“ können, um zu wissen was den Wettbewerb so umtreibt. Sie sprachen mir aus dem Herzen, denn das wünschte ich mir für viele Mittelständler meiner Region auch … Ein Konzept hatte ich schon lange im Kopf und meine Vision der Umsetzung reifte immer mehr. Ein Name – ein Markenname – musste gefunden werden! Ein Blatt Papier und Stift waren die nächsten Tage ständiger Begleiter. Ich probierte verschiedene Wort-Kombinationen. Mehrwertlotsin Digital war zu lang.

Auf einmal sah ich es. MehrLot Digital! Der Name gefiel mir und machte Sinn. Auf einer meiner Bergtouren in den Dolomiten entdeckte ich den Kunstschmied Signore Scussel. Ein Glücksbringer sollte MehrLot Digital begleiten. Ich erklärte ihm, dass für mich Digital und Handwerk zusammengehören. Signore Scussel war ein echter Künstler und mein Talisman entstand. Ich weiß noch genau wie stolz ich war, als ich ihn in den Händen hielt mit meinem Markennamen darauf. Wieder zu Hause stand ganz oben auf meiner Liste: WICHTIG – Markennamen schützen lassen (drei Ausrufezeichen). Von Prehm & Klare Rechtsanwälte (Fachanwälte für Markenrecht) hatte ich schon viel Gutes gehört und schon griff ich zum Hörer und wählte die Nummer in Kiel. Von der fachlichen Kompetenz, Professionalität und Sympathie war ich schnell überzeugt und möchte auf diesem Weg noch einmal herzlich Danke sagen.

MehrLot Digital_Blog_Marke_Prehm und Klare

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

EU-Markenanmeldung bis zum 23.03.2016 günstiger

3. März 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

HABM

Beeilen Sie sich!

Die Umstellung der Reform des europäischen Markenrechts läuft auf vollen Touren. Am 23.03.2016 ist es dann soweit. Das jetzige Gemeinschaftsmarkenamt HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) wird zum EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) umbenannt und zugleich ein neues Gebührensystem für die Anmeldung von EU-Marken, die jetzt Unionsmarken heißen, eingeführt. Noch bis zum 23.03.2016 hat man die Möglichkeit, zu alten, größtenteils günstigeren Konditionen eine EU-Marke anzumelden. Bis zum Stichtag beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke 900 EUR (bis 3 Klassen). Die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der vierten Klasse beträgt 150 EUR.

Nach dem neuen System des Europäischen Rats beträgt die Grundgebühr für die elektronische Anmeldung einer EU-Unionsmarke nach dem Stichtag 850 EUR schon für die erste Klasse. Die Gebühr für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt dann zwar nur 50 EUR, aber die Gebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der nunmehr dritten Klasse beträgt 150 EUR. Das soll sich dann zukünftig auch mit den Verlängerungsgebühren für Unionsmarken decken. Die Grundgebühr für die elektronische Verlängerung einer EU-Marke beträgt 850 EUR. Die Verlängerungsgebühr analog für die zweite Waren- und Dienstleistungsklasse beträgt dann 50 EUR. Die Verlängerungsgebühr für jede Waren- und Dienstleistungsklasse ab der dritten Klasse beträgt 150 EUR.

Unterm Strich wird damit die übliche Gebühr für eine EU-Unionsmarken-Anmeldung in 3 Nizzaklassen nicht mehr 900 EUR, sondern sage und schreibe 150 EUR mehr, nämlich 1.050 EUR.

Die EUIPO hat das zwar schön verpackt, aber auf den zweiten Blick kann man auch dort eine knapp 15% ige Gebührenerhöhung für die Standard-EU-Marke in 3 oder mehr Klassen nicht bestreiten.

Für zukünftige Anmelder von EU-Marken bedeutet dies: Beeilen Sie sich! Schneller kann man keine 150,- EUR verdienen!

Markenportrait: HumorPille

25. Februar 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

HumorPille
Registernummer: 302015109306
Anmeldetag: 22.12.2015

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Die Seminaragentur HumorPille hat sich 2012 aus einer Idee entwickelt, das Krankenhaus humorvoller zu gestalten. Der Inhaber der HumorPille, Matthias Prehm, ist Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, arbeitet noch in Teilzeit im BG Klinikum Hamburg auf der Intensivstation für Schwerbrandverletzte. Das Motto der HumorPille lautet: Nehmen Sie Humor als Haltung ein!

Nach dem großen Erfolg der Humor-Ausstellung „Lachen schadet Ihrer Krankheit!“, die gemeinsam mit Dr. Eckart von Hirschhausen realisiert wurde, bietet die Seminaragentur nun im deutschsprachigen Europa Humor-Seminare für Menschen aus allen Bereichen der Arbeitswelt an. Das Ziel ist, Humor als Bewältigungsstrategie für sich zu nutzen. Humor kann nur gelingen, wenn man zu seinem Gegenüber eine wertschätzende und empathische Basis hat. Achtsamkeit und Glück sind ebenso unverzichtbar, damit Humor bewusst und gezielt eingesetzt werden kann. Humorvolle Menschen sind glücklicher!

Durch die durchweg positiven Resonanzen, kam es zu einer engen Kooperation mit der Stiftung von Dr. Eckart von Hirschhausen „Humor Hilft Heilen“. Mit jährlich über 120 Terminen hat die HumorPille nun eine Dimension erreicht, wo wir uns genötigt sahen, den Namen und die Marke „HumorPille“ schützen zu lassen. Die überraschende Namensgleichheit mit der Kanzlei Prehm & Klare hat sich in jeder Hinsicht positiv ausgewirkt. Aus einem kompletten Bild von fachlicher Kompetenz, Authentizität und ehrlicher Wertschätzung, ist ein Partner geworden, den wir vorbehaltlos weiterempfehlen können.

Ich freue mich auf eine gemeinsame Zukunft!

Matthias Prehm

HumorPille

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Markenportrait: Ayerle Galerie de la Couleur

23. Februar 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Ayerle Galerie de la Couleur
Registernummer: 302015108778
Anmeldetag: 07.12.2015

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Der Galerist Helmut Ayerle vertritt unter der Wortmarke Ayerle Galerie de la Couleur® junge, kreative Kunstmaler.
Im Fokus stehen großformatige Gemälde. Neben figurativer Malerei finden Stilrichtungen wie Expressionismus sowie Impressionismus hohe Beachtung.
Mit Einführung der Wortmarke Ayerle Galerie de la Couleur® ist eine deutliche Steigerung des Gemäldeverkaufs festzustellen.
Die Eintragung der Wortmarke wurde durch die Rechtsanwaltskanzlei Prehm & Klare begleitet und absolut seriös abgewickelt.
Ayerle Galerie de la Couleur®
Helmut Ayerle

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.

Die Gefahr von Vorratsmarken: „IKEA“ gelöscht

8. Februar 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

ikea-logo Das höchste indonesische Gericht hat die Löschung der Marke „IKEA“ angeordnet. Die Eintragung der Marke für den schwedischen Möbelgiganten erfolgte im Jahr 2010. Im Jahr 2013 meldete das indonesische Möbelunternehmen PT Ratania Khatulistiwa ebenfalls „IKEA“ an – und ist nach der Löschung der älteren Marke nun alleiniger Inhaber des weltberühmten Zeichens in Indonesien. Denn die Schweden hatten ihre Marke nicht benutzt. In Indonesien unterliegt eine Marke der Löschung, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nicht benutzt wurde. In Deutschland und der weiteren EU beträgt dieser Zeitraum 5 Jahre. Eine Marke, die länger als 5 Jahre ununterbrochen nicht benutzt wurde, ist durch ein Löschungsverfahren oder eine Löschungsklage vor einem ordentlichen Gericht angreifbar.

Siehe auch: Markenrechtliche Irrtümer: Benutzung einer Marke

Quelle: The Guardian, „Rattan decision? Ikea loses rights to own name in Indonesia“

OLG Düsseldorf: Die persönliche Haftung des Geschäftsführers für Markenrechtsverletzungen der Gesellschaft

28. Januar 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht 

"inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0

Keine automatische Haftung des Geschäftsführers

Nachdem der BGH im Wettbewerbssachen entschieden hatte, dass der Geschäftsführer nicht zwangsläufig aufgrund seiner Organstellung für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft haftet, überträgt das OLG Düsseldorf diese Rechtsprechung auf Markensachen. In seinem Urteil vom 10.11.2015, I-20 U 26/15, führt das OLG Düsseldorf aus:

Der Grundsatz, dass der Geschäftsführer für Kennzeichenverletzungen haftet, wenn er von ihnen Kenntnis hat und sie nicht verhindert, wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in dieser Allgemeinheit nicht mehr aufrecht erhalten (BGH GRUR 2014, 883 Rn. 15 – Geschäftsführerhaftung). Zwar kommt bei Kennzeichenverletzungen – anders als bei Wettbewerbsverstößen – grundsätzlich eine zivilrechtliche Haftung als Störer in Betracht. Dies setzt indes voraus, dass der Geschäftsführer willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt (BGH GRUR 2015, 672 Rn. 82 – Videospiel-Konsolen II).

Bildnachweis: „inbox“ by kevin rawlings, cc by 2.0

Bundesgerichtshof (BGH) zu Hyperlinks

18. Januar 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht 

Foto von Stephan Baumann

Foto von Stephan Baumann


Haftung für Inhalte fremder Webseiten durch Verlinkung

Der BGH bleibt in seiner neuesten Hyperlinkrechtsprechung konsequent.

Im konkreten Falle bewarb der Beklagte auf seiner Webseite eigene Dienstleistungen. Am Ende eines Textes auf seiner Webseite hatte der Beklagte einen Hyperlink auf den Internetauftritt eines Dritten eingebaut. Der Hyperlink lautete: „weitere Informationen auch über …“. Auf der Drittseite befanden sich dann allerdings wettbewerbswidrige Informationen.

Die Klägerin plädierte, dass der Beklagte sich durch die Verlinkung die wettbewerbswidrigen Inhalte der Drittseite zu eigen gemacht habe und er folglich ebenfalls für die Rechtsverstöße des Dritten hafte.

Der BGH verneinte diese Ansicht im konkreten Fall, hob aber noch einmal seinen Zeigefinger, um die Gefahren auf Verlinkungen zu fremden Inhalten aufzuzeigen.

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Unterlassungserklärungen und ihre gefährliche Kehrseite

12. Januar 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht 

"inbox" by kevin rawlings, cc by 2.0

Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Der Ausgangsfall: Man hat eine Abmahnung erhalten. Die Lösung ist mit oder ohne anwaltliche Konsultation schnell zur Hand. Zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung wegen Wiederholungsgefahr gibt man „mal eben“ eine Unterlassungserklärung ab. Und jetzt ist alles gut?

Oft ist diese Annahme weit gefehlt und bei genauerem Hinsehen hätte man lieber die einstweilige Verfügung „kassieren“ sollen.

Während bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung das Ordnungsgeld in die Staatskasse fließt und der Abmahnende also kein eigenes monetäres Interesse an einer Bestrafung hat, schließt man bei Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden ab und verspricht ihm, dass man für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung eine empfindliche Vertragsstrafe an ihn zahlt. Entweder ist diese Vertragsstrafe im Unterlassungsversprechen schon exakt der Höhe nach fixiert oder nach dem sogenannten Hamburger Brauch in das Ermessen des Abmahnenden gestellt.

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HABM wird in EUIPO umbenannt

5. Januar 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

HABM Am 23.03.2016 wird das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) umbenannt.

Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden automatisch zu Marken der Europäischen Union bzw. Markenanmeldungen der Europäischen Union.

Quelle: Pressemitteilung des HABM

Neue Landesdachmarke von Schleswig-Holstein

5. Januar 2016 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Neue Landesdachmarke von Schleswig-Holstein Es ist soweit. 2014 wurde sie von der Landesregierung Schleswig-Holstein feierlich beschlossen und nunmehr Ende 2015 in den Verwaltungen eingeführt, die neue sogenannte Landesdachmarke (Styleguide-SH).

Es handelt sich dabei nicht um das von den Behörden geführte Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein, sondern vielmehr um die in allen (auch kommerziellen) Einsatzbereichen verwendete neue Wort-/Bildmarke des Landes Schleswig-Holstein.

Wie gut die politische Führung des Landes Schleswig-Holstein dabei gearbeitet hat, zeigt sich, wenn man nach dieser Marke im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes sucht.

Es wird lang und breit und mit viel Selbstlob über die tollen neuen Wortmarken „SH“ und „Der echte Norden“ sowie den visualisierten Bestandteil des Markenkonzepts der neuen Wort-/Bildmarke philosophiert, aber vergessen hat die Landesregierung – man mag es kaum glauben – den wichtigsten Teil einer neuen Marke, nämlich die Sicherung des sicherlich teuer bezahlten Vehikels beim Deutschen Patent- und Markenamt.

Neufassung der Markenrechtsrichtlinie

23. Dezember 2015 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Das Recht 

Europarl Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken neugefasst.

Diese kann ab sofort hier eingesehen werden: RICHTLINIE (EU) 2015/2436 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Neufassung)

Ancelotti: Wem gehört der designierte Bayern Trainer?

21. Dezember 2015 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Überraschendes aus dem Markenregister gibt es über Carlo Ancelotti, den nächsten Trainer des FC Bayern München, zu berichten. Die EU-weiten Markenrechte für das Kennzeichen „ANCELOTTI“ liegen bei der Chelsea Football Club Limited.

Mit Priorität vom 12.06.2009 (GM 008361032) beansprucht der Londoner Premier League Club die Markenrechte in den Klassen 16, 25 und 26. Konkret umfasst die Marke folgende Waren:

16 Druckereierzeugnisse; Zeitungen, Zeitschriften; Bücher; Fotografien; Programmordner; Schreibwaren; Lehr- und Unterrichtsmittel; Geburtstagskarten; Postkarten, Notizblöcke, Fotoalben; Adressbücher; Notizhefte, Schreibstifte, Bleistifte, Radiergummis, Bleistiftspitzer, Lineale, Lesezeichen; Poster und Plakate; Kalender, Geschenktaschen, Geschenkpapier, Kugelschreiberhüllen, Umschläge, Etiketten, Wandtafeln, Größenskalen, Tragetaschen; Drucke; Scheckhefthüllen; Bilder; Postermagazine; Lesezeichen; Terminkalender und Tagebücher; Papierblöcke; alles soweit in Klasse 16 enthalten.

25 Oberbekleidungsartikel; Sportbekleidungsartikel; Schuhwaren, soweit sie Bekleidungsstücke sind; und Kopfbedeckungen; Hemden; Shorts; T-Shirts; Socken; Sweatshirts/Sweater; Mützen (Kopfbedeckung); Hüte; Hals-, Kopf-, Schultertücher; Jacken; Morgenmäntel; Schlafanzüge; Hausschuhe; Boxershorts; Babystiefel; Lätzchen; Strampelanzüge; Schlafanzüge für Babys; Latzhosen; Hosenträger; Armbänder; Trainingsanzüge; Krawatten; Freizeitbekleidung; Bade- und Strandbekleidung; Bademäntel; Unterwäsche und Wirkwaren; Gürtel.

26 Abzeichen, soweit sie in Klasse 26 enthalten sind; Rosetten aus textilen Materialien; Aufnäher; Mini-Fußballausrüstung als Dekorationsartikel.

Von 2009 bis 2011 war Carlo Ancelotti Cheftrainer des FC Chelsea und gewann in dieser Zeit mit seiner Mannschaft die englische Meisterschaft. Nach seinem Wechsel zu Paris Saint-Germain im Sommer 2011 blieben die Markenrechte jedoch in London.

Markenportrait: Immoveo

16. Dezember 2015 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

Immoveo
Registernummer: 302015107702
Anmeldetag: 10.11.2015

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Immoveo – Hausverwalter-Experten

Dominik Groebler und sein Partner beschlossen zu Anfang des Jahres 2015 aus ihrer revolutionären Geschäftsidee ein eigenes Unternehmen zu gründen. So entstand „Immoveo – Die Hausverwaltung der Zukunft“, welche deutschlandweit agiert und aus einem jungen, dynamischen Team besteht.

Mit Ihrer selbst entwickelten Software und dem Aufzeigen und Umsetzen von Einsparpotentialen, bietet Immoveo seinen Kunden viele neue Vorteile. Die beiden verwenden dabei insbesondere moderne Technologien, um die eigene Dienstleistung für die Kunden transparent darzustellen und Mehrwerte für die Eigentümer bieten zu können.

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Warnung vor nicht amtlichen Schreiben: International Trademark Publication Register

10. Dezember 2015 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Der Rest 

Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung in nichtamtliche Register an.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.

Sie stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt oder der World Intellectual Property Organization.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen oder Rechnungen berühren nicht Ihre Markenanmeldung und haben keinen Einfluss auf den Bestand Ihrer Marke.

Heutiger Kandidat: International Trademark Publication Register

ITPR

Weitere Informationen: https://oami.europa.eu/ohimportal/de/misleading-invoices

Markenportrait: homefort

8. Dezember 2015 von Markenserviceblog · Einen Kommentar verfassen
Kategorie: Die Marken 

Unsere Mandanten stellen ihre Marken vor:

homefort
Registernummer: 302015106154
Anmeldetag: 17.09.2015

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Wie so oft im Leben erkennt man einen Bedarf dann, wenn man ihn selbst hat. Als Eigentümer eines Einfamilienhauses war Firmengründer und Geschäftsführer Oliver Kremers auf der Suche nach der passenden Alarmanlage für sich und seine Familie. Die Suche war wenig zufriedenstellend, denn wenn man eine Alarmanlage kaufen möchte, hat man es vom Hersteller über den Monteur bis hin zum Sicherheitsdienst mit unterschiedlichsten, allesamt teuren Ansprechpartnern zu tun. Jeder von ihnen spricht eine hochkomplexe Sprache.

homefort hat es sich zur Aufgabe gemacht, Privatkunden Sicherheitsleistungen bereitzustellen, die sonst in Deutschland fast ausschließlich Unternehmen oder zahlungskräftigen Privatpersonen zur Verfügung stehen. Hierbei geht es um Smart Security-Alarmanlagen in Kombination mit Wachdienstleistungen. Beides ist in der Regel recht teuer und somit nur für einen Bruchteil der Bevölkerung zugänglich. Wir von homefort sind aber der Auffassung, dass Sicherheit kein Luxus sein sollte.

Auf unserer Internetseite kann sich der Kunde über die verschiedenen Komponenten unseres Angebotes informieren. Gerne berät ihn unser Kundendienst. Entweder er wählt eines der fertigen Pakete oder stellt sich selbst eins zusammen. Im Anschluss an die Beauftragung wird ein Installationstermin vereinbart. Während diesem wird das zuvor gebuchte Angebot je nachdem noch einmal angepasst. Vielleicht merkt der Kunde ja, dass er eine Komponente gar nicht braucht. Vor Ort wird er in die Alarmanlage und je nachdem auch in die dazugehörige App eingewiesen. Es erfolgt ein Test zusammen mit dem Wachdienst, außerdem wird gemeinsam ein Alarmplan festgelegt, also die Frage geklärt: Wie möchte der Kunde, dass wir im Falle eines Alarms vorgehen?

Von der Zusammenarbeit mit Prehm & Klare Rechtsanwälte waren wir begeistert, da wir selber Fans von persönlichen, professionellen und schnellen Service sind. Unsere Markenanmeldung verlief völlig unkompliziert.

homefort

Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten ihren Mandanten in diesem Blog die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Marken. Für den Inhalt dieses Beitrages zeichnen sich Prehm & Klare Rechtsanwälte nicht verantwortlich.